Ein frohes neues Jahr! Oder: Ein frohes Neues Jahr. Ganz wie Sie möchten.
Denn der Rat für deutsche Rechtschreibung erlaubt im aktuellen amtlichen Regelwerk in § 63: […] bei Benennungen für besondere Anlässe und Kalendertage kann großgeschrieben werden, zum Beispiel: […] das neue/Neue Jahr.
Bei solchen alternativen Schreibweisen halte ich mich an die von Duden empfohlene Variante – so hält man Schreibweisen konsistent.
Und Duden empfielt die kleingeschriebene Form:
das neue oder Neue Jahr; zum neuen oder Neuen Jahr[e] Glück wünschen
So oder so: Mögen uns allen erfolgreiche, glückliche und vor allem gesunde 365 Tage bevorstehen!